R.
Reimann
Das
Sittlichkeitsdelikt
Unvollständiges Protokoll einer Gerichtsverhandlung
DER
ZEUGE: Im Anfang war der Mensch ein Tier. Dieser Anfang
ist noch nicht vorüber. Ich kann das nicht oft genug betonen.
Viele wollen das nicht wahrhaben und wundern sich, wenn
ihnen etwas zustößt, was unter Tieren alltäglich ist.
Sie brechen in Ach- und Wehgeschrei aus, und das alles
nur, weil sie verzogen und verbildet sind. Verzogen durch
eine kranke Moral und verbildet durch die Schule, wo ihnen
ein Haufen Unsinn eingebläut worden ist.
Die Welt ist sehr einfach zu verstehen Was will, zum Beispiel,
der Hirsch: Fraß, Schlaf und Beischlaf, und manchmal trinkt
er Wasser. Futter sucht er im Wald und auf der Lichtung,
Schlaf findet er überall, Wasser gibt es in jeder Pfütze,
und was den Beischlaf angeht, so benutzt er, was gerade
erreichbar ist. Häufig kämpft er auf der Lichtung gegen
einen Rivalen. Der Hirschkuh ist ziemlich egal, wer gewinnt.
Jede Hirschkuh weiß indes, daß sie fällig ist, sofern
sie sich in die Nähe eines Hirsches begibt. Sie will auch
fällig sein, muß der Ehrlichkeit halber hinzugefügt werden,
denn sie ist brünstig. Auch der Hirschbock ist brünstig,
sonst vermiede er den Kampf auf der Lichtung.
Im Unterschied zum Hirschbock, der relativ geregelte Brunstzeiten
hat, ist der Mensch ständig brünstig. Ansonsten ist der
Mensch, wie erwähnt, dem Tiere gleich. Darum sollte jedes
Weib damit rechnen, daß sie fällig ist, wenn sie in der
Nähe von Männern frei herumläuft und keinen starken Beschützer
bei sich hat. Das ist etwas völlig Normales. Gesetze und
Konventionen befördern, daß der Mann vornehmlich nachts
auf der Ranz ist, und darum sollte sich ein Weib, das
gerade keine Lust darauf hat, besamt zu werden, nachts
nicht hinausbegeben. Das ist die einfachste Lösung. Ich
kenne die Klägerin schon geraume Zeit. Sie ist an sich
leicht herumzukriegen. Das habe ich oft genug durch mein
Dämmerungsfernglas beobachten können. Sie wohnt mir gegenüber
und zieht nie die Vorhänge zu. Ihre Aussage, daß sie gern
ins Theater gehe, kann ich weder bestätigen noch dementieren;
ich weiß nur, daß sie leicht herumzukriegen ist. Davon
habe ich mich, wie gesagt, ...zigmal mit eigenen Augen
überzeugen können.
An dem Abend, als sie vorgeblich aus dem Theater kam und
kurz vor ihrer Haustür besprungen wurde, saß ich auf dem
Balkon und trank Waldmeisterbowle. Ich war erst beim vierten
Glas, also noch völlig klar. Sie müssen wissen, daß ich
niemals Schnaps in der Bowle dulde; ich mache sogar den
Ansatz mit Wein. Er muß dann nur lange genug ziehen. Ich
sah sie kommen. Der Mann sprang aus seinem Versteck und
griff ihr zunächst an die Brust. Sie blickte verdutzt
drein. Dann hielt ihr der Mann ein Taschentuch vor die
Nase, und sie sank zu Boden.
Um nichts zu verpassen, schenkte ich mir das fünfte Glas
Waldmeisterbowle sehr rasch ein, zu rasch, denn ich verschüttete
ein wenig. Darüber ärgerte ich mich. Waldmeisterbowle
ist ein sehr kostbares Getränk, kostbarer als Rosenbowle.
Der Mann sog ihr den Rock hoch und den Schlüpfer herunter,
holte sein Ding heraus und steckte es in sie hinein. Er
wirkte sehr professionell. Sie wehrte sich nicht. Er war
nach etwa zweieinhalb Minuten fertig und ging dann wieder
seiner Wege. Siebenundzanzig Minuten später stand die
Frau auf und ging ihrer Wege.
In ihrem Schlafzimmer angelangt, entnahm sie ihrer Handtasche
einen mittelgroßen Gummipenis und besorgte es sich selbst.
Manche kriegen nie genug, vor allem während der Hauptbrunftzeit
nicht. Das ist alles sehr natürlich. Die Tatsache, daß
der Angeklagte verheiratet ist und vier Kinder hat, sollte
meiner Meinung nach als mildernder Umstand angesehen werden.
Auch
der Hirsch ist nicht monogam, und eine Frau, die vier
Kinder zur Welt gebracht hat, reizt nicht mehr jeden.
Sie haben keine Vorstellung davon, wieviele arme Schweine
es auf dieser Welt gibt. Ich kenne Schicksale ..., aber
das gehört nicht hierher. Eigentlich bin ich jetzt am
Ende meiner Ausführungen. Allerdings möchte ich mir nochmals
anheimzugeben gestatten, daß man bereits den Kindern in
der Schule einbläuen sollte, daß sie Tiere sind. Das dürfen
sie zeitlebens nie vergessen. Dann braucht sich nachher
niemand zu wundern.
DER
STAATSANWALT: Herr Zeuge, warum haben Sie der Klägerin
nicht geholfen?
DER
ZEUGE: Wann? Wobei? Ich bin schon lange impotent.
DER
STAATSANWALT: Sie haben doch gesehen, wie sie überfallen
wurde.
DER
ZEUGE: Überfallen? Sie wurde nicht überfallen. Das haben
Sie jetzt behauptet. Ein Überfall ist etwas ganz anderes.
DER
STAATSANWALT: Die Klägerin ist vergewaltigt worden, Herr
Zeuge!
DER
ZEUGE: Vergewohltätigt. Ich habe doch des langen und des
breiten erklärt, daß sie leicht herumzukriegen war. Ich
glaube, sie war auf Beischlaf aus. Das muß man doch vermuten,
wenn eine Frau nachts frei herumläuft. Aber wir drehen
uns im Kreise. Ich lehne es ab, alles hundertmal zu erklären.
DER
STAATSANWALT: Wenigstens die Polizei hätten Sie benachrichtigen
können ...
DER
ZEUGE: Ich glaube nicht, daß die Polizei für derartige
Fälle zuständig ist. - Unbefriedigte Frauen! Polizisten
sind keine Gigolos. Beleidigen Sie nicht die Polizei!
DER
STAATSANWALT: Keine weiteren Fragen.